Wartung von RLT Anlagen

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Wussten Sie dass statistisch 7 von 10 Klimaanlagen nicht ausreichend gewartet werden und somit eine ernstzunehmende Gefahr für die in klimatisierten Räumen Beschäftigten Personen darstellen ???

Hygienetätigkeiten an RLT - Anlagen nach VDI 6022
Eine spezielle Dienstleistung durch sachkundige Spezialisten!
Oft werden Mängel am Lüftungssystem erst bemerkt, wenn sich um die raumseitigen Luftauslässe massive Staubansammlungen zeigen.
Sichtbar ist hier eine Staubbelastung, welche außer für Hausstauballergiker, keine gesundheitlichen Auswirkungen auf das allgemeine Wohlbefinden und die Gesundheit der im Gebäude beschäftigten Personen hat.
Wo allerdings bereits augenscheinlich Stäube in den Klimaanlage verteilt sind, ist mit größeren gesunheitsschädlichen Ansammlungen von Mikroorganismen und Pilzsporen mit größter Warscheinlichkeit zu rechnen.


Die sich aus einer mangelhaft gewarteten RLT Anlage ergebende Gesundheitsgefahr für den Nutzer wird bei weitem unterschätzt.
Zur einer fachgerechten Wartung von Lüftungsanlagen gehört ebenso, wie die turnusmäßige augenscheinliche Kontrolle des Anlagenzustandes, die hygienetechnische Beurteilung des gesamten Systems durch fachkundige Spezialisten.
Überall in der Lüftungsanlage sammeln sich naturgemäß, aufgrund der dort vorherrschenden klimatischen Bedingungen, Schimmel, Keime und Pilze, die erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen können.
Das "Sick Building Syndrom (SBS)" ist ein seit Jahren bekanntes, und immer häufiger auftretendes Phänomen, was die Erkrankung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz beschreibt, die ursächlich in verunreinigten raumklimatischen Bedingungen zu suchen ist.




Ärzte, Krankenkassen und Fachverbände/-institute warnen eindringlich vor einer Bagatellisierung, da es hier zu ernsthaften, chronischen Krankheiten wie z.B. Asthma, Befeuchterlunge (exogen-allergische Alveolitits bzw. hypersensitive Pneumonitis) kommen kann.


Behauptet ein Arbeitnehmer z.B., dass er, durch eine seiner Meinung nach mangelhaft gewartete RLT-Anlage, eine Schimmelpilzallergie erworben hat, so sind alle für die Beweisführung entstehenden Kosten (Messungen, technische u. medizinische Gutachten, etc.) vom Unternehmen zu tragen.
Liegt eine mangelnde, betrieblicher Umsetzung von gesetzlichen und untergesetzlichen Vorgaben vor, und ein Nachweis des regelkonformen Betriebes (Dokumentationspflicht!) der RLT-Anlage ist nicht möglich, kehrt sich die Beweislast.

Warum RLT reinigen - der Hersteller verspricht doch „wartungsfrei"?
Die bedarfsspezifische und fachmännische Instandhaltung Raumluftechnischer Anlagen gehört zu den Grundvoraussetzungen für einen hygienisch einwandfreien, energieeffizienten und ökonomischen Betrieb des gesamten Systems.
Der Betreiber ist nachweispflichtig !
Aber:
Eine Übertragung  der Nachweispflicht des Betreibers gemäß VDI 6022 auf einen externen Dienstleister ist jederzeit möglich und befreit den Betreiber von der Nachweis und Dolkumentationspflicht, sowie im Haftungsfall von unvorhersehbaren Kostenrisiken.


Wir bieten Ihnen entsprechend den  aktuellen gesetzlichen Vorschriften folgende Leistungen:
  • Hygieneinspektion nach VDI 6022 incl Dokumentation
  • Pflege und Instandhaltung der Anlage incl Filterwechseln,
  • Reinigungs und Desinfektionsmaßnahmen
  • Pflege, Reinigung und Desinfektion von Befeuchtechnik
  • nahtlose, laborunterstützte Überwachung der Luftgüte durch geschultes und fachlich versiertes Personal unter Anleitung unseres EU zertifizierten Sachverständigen für Hygiene und Desinfektion.
  • Regelmäßige Beprobung zur zeitnahen Feststellung einer eventuellen Keimbelastung

  • In der VDI 6022 sind  neben den regelmässigen technischen Inspektionen und Wartungen auch Hygienekontrollen durch geschultes Personal vorgeschrieben
    Zusätzlich sind in größeren Zeitabständen Hygieneinspektionen notwendig.
    Dazu enthält die VDI 6022 eine Checkliste für den hygienischen Betrieb und die Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen, welche für den jeweiligen Anlageteil Art und Häufigkeit der notwendigen Arbeiten zu Wartung, Instandsetzung (auch der Luftkanalreinigung und Hygieneinspektion beschreibt.


    Die jeweiligen Intervalle für die
    Hygienekontrollen liegen je nach Art der Anlage zwischen 14 Tagen (z.B. Luftbefeuchter) sowie einem halben Jahr ( z.B. Kühlwasser) Diese Kontrollen umfassen die Bestimmung des Gesamtkeimgehaltes im Wasser und ggf. die Reinigung und Entkeimung wasserführenden Anlagenteile
    Auch die zusätzlichen
    Hygieneinspektionen hängen von der Art der Anlage ab und sind in Abständen von 2 Jahren (RLT - Anlagen mit Luftbefeuchtung) bzw.3 Jahren (RLT Anlagen ohne Luftbefeuchtung) durchzuführen.
    Für die Durchführung der Hygieneinspektion und -Kontrollen bedarf es entsprechend der VDI 6022, neben der notwendigen technischen Fachausbildung auch spezieller Hygieneschulungen des eingesetzten Personals. So ist für die Hygienekontrolle eine Hygieneschulung Typ B erforderlich.


    Über die notwendige Sachkunde verfügt die Hentrich GmbH Gebäudereinigung seit dem Jahr 2002.


    Weiterführende Informationen zu Dokumentationspflichten und Wartungs/Inspektionsturni entnehmen Sie bitte der Darlegungen im folgenden Auszug aus der VDI 6022


    Für eine Beratung stehen Ihnen unser Herr Hentrich bzw. Herr Ahnel jederzeit persönlich zur Verfügung.


    Hentrich GmbH Gebäudereinigung
    Moselstrasse 2
    35260 Stadtallendorf
    Tel 06428 5048
    Fax 064285317
    mail: info@hentrich-gmbh.de


    Auszug aus der VDI 6022 Checkliste für RLT Anlagen Betreiber

     

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